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GEZ Vermieter-Information

Die GEZ hat das Antragsformular für die An- / Abmeldung von Rundfunkgeräten wegen saisonaler Schließung des Beherbergungsbetriebes ins Internet gestellt.

Das Antragsformular steht zum Download bzw. Ausdruck zur Verfügung unter: www.gez.de/docs/anmeldung_saison_0804.pdf

Voraussetzung für eine Gebührenbefreiung ist eine komplette Betriebsschließung für mindestens drei volle Kalendermonate. Eine durchgehende Schließung nicht erforderlich, die Monate der betrieblichen Schließung müssen nicht zwingend aufeinanderfolgen. Beispiele: Vermietung von Januar bis März, Betriebsschließung April und Mai, Vermietung Juni bis September, danach Betriebsschließung bis zum Jahresende oder Betriebsschließung in den Wintermonaten Sept. bis April, Vermietung an Feiertagen oder über Weihnachten und Neujahr sind erlaubt.

Hierbei ist jedoch folgendes zu beachten: Eine Gebührenbefreiung ist nur für den vollen Kalendermonat möglich, nicht aber für einzelne Tage oder Wochen im Monat. Das bedeutet: Findet an einem Tag im Monat eine Vermietung statt, sind die Rundfunkgeräte für den gesamten Monat anzumelden. Beispiel: Ist der Betrieb an Weihnachten und Neujahr geöffnet, so müssen die Rundfunkgeräte für Dezember und Januar wieder angemeldet werden.

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage www.deutschertourismusverband.de und bei der GEZ unter: http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenlexikon/index.html#29